Notariat „Seenland“ (Notariatssprengel: Mattsee – Obertrum am See – Seeham –
Berndorf – Schleedorf)
Öffentlicher Notar Dr. Erwin SCHÖN, M.I.B. (Salzburg-London-St. Gallen) |
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MARKTPLATZ 8, 5163 MATTSEE (FLACHGAU, SALZBURG, ÖSTERREICH) TELEFON: (+43) 0 62 17 / 5 70 40 E-MAIL: kanzlei@notar-schoen.at INTERNET: www.notar-schoen.at |
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Herzlich
Willkommen Wir freuen uns,
Ihnen helfen zu dürfen!
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Kostenlose Parkplätze: · Kanzlei-Parkplätze in unmittelbarer Nähe sowie · 1-h-Kurzparkzone direkt vor der Kanzlei.
Parteien-verkehrszeiten: · Mo-Do: 8-12 und 14-16:30 Uhr; · Fr: 8-12 und 13-14:30 Uhr; · darüber hinaus: gerne über Vereinbarung; · Heimbesuche bzw. Auswärtstermine: selbstverständlich ebenfalls gerne über Vereinbarung.
Juristen: · Erwin SCHÖN · Manuel GRÜNWALD
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Was wir beispielsweise für Sie tun können:
(alphabetisch)
Adoptionen
baulandsicherungsmodelle
baurechte gem. baurechtsgesetz
bauten auf fremdem grund (Superädifikate)
bauträger-kaufverträge
belastungs- und veräußerungsverbote
besitznachfolgerechte (quasi-fideikommissarische substitutionen)
Beurkundungen (zB Unterschriftenbeglaubigungen („Legalisierungen“) / Abschriftenbeglaubigungen („Vidimierungen“) / Lebenszeugnisse / Amtsbestätigungen und –beurkundungen / General- bzw. Hauptversammlungsprotokollierungen / Wechselproteste / Beurkundung anderer tatsächlicher Vorgänge)
dienstbarkeitsverträge
Ehe- und partnerschaftsrecht (zB Beratung bei grenzüberschreitenden bzw. internationalen Aspekten / Rechtswahlvereinbarungen / Ehepakte / Eheverträge / Partnerschaftsvereinbarungen / Trennungsvereinbarungen / Scheidungsvergleiche)
ERBRECHT
FAMILIENRECHT
Firmenbuchauszüge
grundabtretungen ins öffentliche gut
Grundbuchsauszüge
grundbuchsbereinigungen
Immobilien (Verträge und Erklärungen / Treuhandschaften / vollständige zivil-, verwaltungs- und steuerrechtliche Durchführung / Vertragsprüfungen / Begleitung bei Vertragsverhandlungen)
Kaufverträge
Landwirtschaftliche übergaben
lastenfreistellungen
mietverträge
Gesellschafts- und Stiftungsrecht, inkl. Umgründungen (zB Personengesellschaften (GesBR, OG, KG) / GmbHs / Aktiengesellschaften / Privatstiftungen / Einbringungen / Umwandlungen / Verschmelzungen / Spaltungen etc.)
PFLICHTTEILSRECHT und pflichtteilsverzichte
realteilungen
Schenkungsverträge
Superädifikate (bauten auf fremdem grund)
Übergabsverträge
tauschverträge
Verlassenschaftsverfahren (zB Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissär oder Erbenmachthaber / rechtsfreundliche Vertretung in Verlassenschaftsverfahren / Erbteilungen / Pflichtteilsübereinkommen / Vermächtnisübereinkommen / Gläubigerübereinkommen / Verlassenschafts-Realisierungen und –Verteilungen)
vertragserrichtung und -durchführung
Vollstreckbare notariatsakte
vorkaufsrechte
Vorsorge „für die Lebenszeit“ (zB Vorsorgevollmachten / gewählte Erwachsenenvertretungen / gesetzliche Erwachsenenvertretungen / Unterstützung bei gerichtlichen Erwachsenenvertretungen / Patientenverfügungen / Widersprüche gegen Organentnahme)
Vorsorge „für den Ablebensfall“ (zB Erbverträge / Testamente / Vermächtnisse / Vereinbarungen gem. § 14 WEG / Schenkungen auf den Todesfall / Erbverzichte / Pflichtteilsverzichte)
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FREMDSPRACHEN:
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· ENGLISCH
· FRANZÖSISCH
· SPANISCH
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WISSENSCHAFT:
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· Juristische Buch-, Kommentar-, Studien- und Aufsatz-Veröffentlichungen (seit 2003)
· Juristische Fach-Vorträge (seit 2001)
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SPEZIALISIERUNGEN:
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· Zivilrecht (zB Immobilien-, Grundverkehrs- und Raumordnungs-, Vorsorge-, Familien-, Erb- und Pflichtteilsrecht, Verlassenschaftsverfahren)
· Österr. Handels-, Gesellschafts- und Privatstiftungsrecht (zB Personengesellschaften, GmbHs, AGs, Privatstiftungen, Umgründungen)
· Beurkundungs- und Notariatsrecht
· Int. Handelsrecht und Int. Handelsschieds-gerichtsbarkeit
· Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung (EU-/Europa- und Weltebene, insb. European Civil Code, UN-Kaufrecht, UNIDROIT-Principles, Principles of European Contract Law; Staaten-Schwerpunkte: USA, Spanien, Deutschland, Schweiz)
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wirtschaft:
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· M.I.B. (Salzburg-London-St. Gallen) (3-semestrige
universitäre wirtschaftliche / rechtliche Ausbildung)
· A.G.E. (Internationale
Geschäftstätigkeit und Internationales Management) (Salzburg) (4-semestrige
universitäre wirtschaftliche / rechtliche Ausbildung)
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Rechtsanwaltsprüfung:
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· Rechtsanwalts-Ergänzungsprüfung (2007)
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INTERNATIONALE STANDESVERTRETUNG:
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· Wissenschaftl. Autor und Referent Weltnotarenkongress der Internationalen Union des Notariats (UINL)
· Arbeitsgruppe Immobilien des Rates der Notariate der Europäischen Union (CNUE)
· Fachausschuss für EU und Internationale Angelegenheiten der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK)
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KONTAKT: |
Marktplatz 8, A-5163 Mattsee Tel.: (+43) 0 62 17 / 5 70 40 E-Mail:
kanzlei@notar-schoen.at Internet: www.notar-schoen.at
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Bilder:
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Impressum:
Telefon: E-Mail: Berufsbezeichnung: Sitz: Rechtsform: Kammer: USt-Id-Nr.: Inhaber:
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(+43) 0 62 17 / 5 70 40 Öffentlicher Notar Mattsee Einzelunternehmen Notariatskammer für Salzburg ATU74684326 Dr. Erwin SCHÖN, M.I.B., A.G.E.
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*** DSGVO- / Geldwäscherei und
terrorismusbekämpfungs-Pflicht-Information: 1.
Datenschutz-Verantwortlicher: 1.1.
Öff. Notar
Dr. Erwin SCHÖN, 5163 Mattsee, Marktplatz 8, 043/6217/5 70 40, kanzlei@notar-schoen.at 2.
Zweck der Datenverarbeitung: 2.1.
Fortlaufende Kunden-Betreuung (Grundlagen: Gesetz
/ Vertrag / Einwilligung; berechtigten Interessen des Verantwortlichen im
Rahmen des Betreuungsverhältnisses, etwa Rechtsverfolgung, Anspruchsabwehr,
Honorardurchsetzung etc.) 2.2.
Die Datenverarbeitung erfolgt unter anderem auch
im Rahmen der Pflichten des Notars gemäß Notariatsordnung hinsichtlich der
Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Verhinderung von
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (siehe §§ 36a – 37a NO – va Prüfung
des Risikos für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, wirtschaftlicher
Eigentümer, PEP und nahestehende Personen, Identität der Handelnden,
Notwendigkeit einer Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle etc.). 3.
Empfänger der Daten: 3.1.
Sämtliche
Personen/Stellen/Einrichtungen/Register, denen im Rahmen des
Betreuungsverhältnisses Daten zur Durchführung der jeweils aufgetragenen
Tätigkeit notwendiger- oder nützlicherweise
übermittelt werden (etwa Österreichische Notariatskammer, „cyberdoc“, ÖGIZIN, NTB, Gerichte, etwa Grundbuchs-,
Firmenbuch-, Verlassenschafts-, Pflegschaft-, Sachwalterschaftgerichte,
Finanzämter, etwa betreffend ESt, ImmoESt, GrESt, Gebühren,
Verwaltungsbehörden, etwa betreffend Grundverkehr, Agrarrecht, Forstrecht
etc., Gemeinden, evtl. Drittländer oder Internationale
Organisationen etc. / ÖZTR, ÖZVV, PatVR, THR, FinanzOnline etc.) 4.
Dauer der Datenaufbewahrung: 4.1.
Unbefristete Aufbewahrung zum Zweck der
fortlaufenden (also auch späteren) Kunden-Betreuung 5.
Das Recht auf
Auskunft/Berichtigung/Einschränkung/Löschung/Widerspruch/Datenübertragung
besteht gegenüber dem Verantwortlichen. 6.
Die Einwilligung (als Rechtsgrundlage für
die Datenverarbeitung) ist grs widerruflich
(vorbehaltlich rechtlicher Ausnahmen). 7.
Es besteht ein grundsätzliches Recht zur Beschwerde
bei einer Aufsichtsbehörde. 8.
Für Gerichte, Verwaltungsbehörden, Gemeinden etc.
notwendige bzw. nützliche Daten zur Durchführung des Betreuungsanliegens sind
teils rechtlich vorgegeben bzw. kann ohne sie die Betreuung nicht vorgenommen
werden. 9.
Soweit Daten durch andere Personen übermittelt
wurden, etwa von Vertragspartnern, Maklern etc., ist die Person, deren Daten
übermittelt wurden, ebenfalls gegenüber dem Verantwortlichen berechtigt
(siehe im Detail Art. 14 DSGVO). – Mangels anderweitiger Mitteilung seitens
des Verantwortlichen stammen die Daten in der Regel von anderen Beteiligten an
der Betreuung bzw. Maklern bzw. Gerichten, Verwaltungsbehörden, Gemeinden
etc. 10.
Betr. Geschäfte gem. § 36a Abs. 1 NO:
der Notar hat zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
diverse besondere rechtliche Pflichten gemäß Notariatsordnung; die
Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Notariatsordnung
zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) und
Terrorismusfinanzierung (§ 278 StGB) ist als Angelegenheit von
öffentlichem Interesse gemäß DSGVO anzusehen. (§ 37 Abs. 5 NO) *** |
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