DSGVO- / Geldwäscherei- und
Terrorismusbekämpfungs-Pflicht-Information:
Datenschutz-Verantwortlicher:
Erwin
SCHÖN, 5163 Mattsee, Marktplatz 8, (+43) 0 62 17 / 5 70 40, kanzlei@notar-schoen.at
Zweck
der Datenverarbeitung:
Fortlaufende
Kunden-Betreuung (Grundlagen: Gesetz / Vertrag / Einwilligung; berechtigten
Interessen des Verantwortlichen im Rahmen des Betreuungsverhältnisses, etwa
Rechtsverfolgung, Anspruchsabwehr, Honorardurchsetzung etc.)
Die
Datenverarbeitung erfolgt unter anderem auch im Rahmen der Pflichten des
Notars gemäß Notariatsordnung hinsichtlich der Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung (siehe §§ 36a – 37a NO – va Prüfung des Risikos für
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, wirtschaftlicher Eigentümer, PEP
und nahestehende Personen, Identität der Handelnden, Notwendigkeit einer
Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle etc.).
Empfänger
der Daten:
Sämtliche
Personen/Stellen/Einrichtungen/Register, denen im Rahmen des
Betreuungsverhältnisses Daten zur Durchführung der jeweils aufgetragenen
Tätigkeit notwendiger- oder nützlicherweise übermittelt werden (etwa
Österreichische Notariatskammer, „cyberDOC“, ÖGIZIN, NTB, Gerichte - etwa
Grundbuchs-, Firmenbuch-, Verlassenschafts- oder Pflegschaftsgerichte –
Finanzämter - etwa betreffend ESt, ImmoESt, GrESt, Gebühren –
Verwaltungsbehörden - etwa betreffend Grundverkehr, Agrarrecht, Forstrecht
etc. - Gemeinden, evtl. Drittländer oder Internationale Organisationen
etc.; ÖZTR, ÖZVV, PatVR, THR, FinanzOnline etc.)
Dauer
der Datenaufbewahrung:
Unbefristete
Aufbewahrung zum Zweck der fortlaufenden (also auch späteren)
Kunden-Betreuung
Das
Recht auf Auskunft / Berichtigung / Einschränkung / Löschung / Widerspruch
/ Datenübertragung besteht gegenüber dem Verantwortlichen.
Die
Einwilligung (als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung) ist
grundsätzlich widerruflich (vorbehaltlich rechtlicher Ausnahmen).
Es
besteht ein grundsätzliches Recht zur Beschwerde bei einer
Aufsichtsbehörde.
Für
Gerichte, Verwaltungsbehörden, Gemeinden etc. notwendige bzw. nützliche
Daten zur Durchführung des Betreuungsanliegens sind teils rechtlich
vorgegeben bzw. kann ohne sie die Betreuung nicht vorgenommen werden.
Soweit
Daten durch andere Personen übermittelt wurden, etwa von Vertragspartnern,
Maklern etc., ist die Person, deren Daten übermittelt wurden, ebenfalls
gegenüber dem Verantwortlichen berechtigt (siehe im Detail Art. 14 DSGVO).
– Mangels anderweitiger Mitteilung seitens des Verantwortlichen stammen die
Daten in der Regel von anderen Beteiligten an der Betreuung bzw. Maklern
bzw. Gerichten, Verwaltungsbehörden, Gemeinden etc.
Betr. Geschäfte gem. § 36a Abs. 1 NO: der
Notar hat zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
diverse besondere rechtliche Pflichten gemäß Notariatsordnung; die
Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Notariatsordnung
zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) und
Terrorismusfinanzierung (§ 278 StGB) ist als Angelegenheit von
öffentlichem Interesse gemäß DSGVO anzusehen. (§ 37 Abs. 5 NO)
|