Öffentliches Notariat

Dr. Erwin SCHÖN, M.I.B.

 

 

 

 

KONTAKT:

Marktplatz 8, 5163 Mattsee (Flachgau, Land Salzburg, Österreich)

(+43) 0 62 17 / 5 70 40

kanzlei@notar-schoen.at

 

 

Parteien-verkehrszeiten:

·     Mo-Do: 8-12 und 14-16:30 Uhr

·     Fr: 8-12 und 13-14:30 Uhr

·     darüber hinaus: über Vereinbarung

·     Heimbesuche bzw. Auswärtstermine: über Vereinbarung

 

 

Juristen:

·     Notar: Dr. iur. Erwin SCHÖN, M.I.B.

·     Notariatskandidat: Mag. iur. Manuel GRÜNWALD

 

 

Fremdsprachen:

·     Englisch

·     Französisch

·     Spanisch

 

 

WISSENSCHAFT:

·     Juristische Buch-, Kommentar-, Studien- und

Aufsatz-Veröffentlichungen (seit 2003)

·     Juristische Fach-Vorträge (seit 2001)

 

 

Rechtsanwaltsprüfung:

·     Rechtsanwalts-Ergänzungsprüfung (2007)

 

 

WIRTSCHAFT:

·     M.I.B. (Salzburg-London-St. Gallen)

(3-semestrige universitäre wirtschaftliche / rechtliche Ausbildung)

·     A.G.E. (Internationale Geschäftstätigkeit und Internationales Management) (Salzburg)

(4-semestrige universitäre wirtschaftliche / rechtliche Ausbildung)

 

 

Berufliche sTANDESVERTRETUNG:

·     Langjährige Standesvertretung

(Österreichische Notariatskammer, Rat der Notariate der EU, Internationale Union des Notariates)

 

 

Herzlich willkommen,

wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

 

Impressum:

Inhaber:

Erwin SCHÖN

 

Berufsbezeichnung:

Öffentlicher Notar

 

Rechtsform:

Einzelunternehmen

 

Sitz:

Mattsee

 

USt-Id-Nr.:

ATU74684326

 

Kammer:

Notariatskammer für Salzburg

 

Telefon:

(+43) 0 62 17 / 5 70 40

 

E-Mail:

kanzlei@notar-schoen.at

 

 

 

DSGVO- / Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfungs-Pflicht-Information:

Datenschutz-Verantwortlicher:

Erwin SCHÖN, 5163 Mattsee, Marktplatz 8, (+43) 0 62 17 / 5 70 40, kanzlei@notar-schoen.at

Zweck der Datenverarbeitung:

Fortlaufende Kunden-Betreuung (Grundlagen: Gesetz / Vertrag / Einwilligung; berechtigten Interessen des Verantwortlichen im Rahmen des Betreuungsverhältnisses, etwa Rechtsverfolgung, Anspruchsabwehr, Honorardurchsetzung etc.)

Die Datenverarbeitung erfolgt unter anderem auch im Rahmen der Pflichten des Notars gemäß Notariatsordnung hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (siehe §§ 36a – 37a NO – va Prüfung des Risikos für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, wirtschaftlicher Eigentümer, PEP und nahestehende Personen, Identität der Handelnden, Notwendigkeit einer Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle etc.).

Empfänger der Daten:

Sämtliche Personen/Stellen/Einrichtungen/Register, denen im Rahmen des Betreuungsverhältnisses Daten zur Durchführung der jeweils aufgetragenen Tätigkeit notwendiger- oder nützlicherweise übermittelt werden (etwa Österreichische Notariatskammer, „cyberDOC“, ÖGIZIN, NTB, Gerichte - etwa Grundbuchs-, Firmenbuch-, Verlassenschafts- oder Pflegschaftsgerichte – Finanzämter - etwa betreffend ESt, ImmoESt, GrESt, Gebühren – Verwaltungsbehörden - etwa betreffend Grundverkehr, Agrarrecht, Forstrecht etc. - Gemeinden, evtl. Drittländer oder Internationale Organisationen etc.; ÖZTR, ÖZVV, PatVR, THR, FinanzOnline etc.)

Dauer der Datenaufbewahrung:

Unbefristete Aufbewahrung zum Zweck der fortlaufenden (also auch späteren) Kunden-Betreuung

Das Recht auf Auskunft / Berichtigung / Einschränkung / Löschung / Widerspruch / Datenübertragung besteht gegenüber dem Verantwortlichen.

Die Einwilligung (als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung) ist grundsätzlich widerruflich (vorbehaltlich rechtlicher Ausnahmen).

Es besteht ein grundsätzliches Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Für Gerichte, Verwaltungsbehörden, Gemeinden etc. notwendige bzw. nützliche Daten zur Durchführung des Betreuungsanliegens sind teils rechtlich vorgegeben bzw. kann ohne sie die Betreuung nicht vorgenommen werden.

Soweit Daten durch andere Personen übermittelt wurden, etwa von Vertragspartnern, Maklern etc., ist die Person, deren Daten übermittelt wurden, ebenfalls gegenüber dem Verantwortlichen berechtigt (siehe im Detail Art. 14 DSGVO). – Mangels anderweitiger Mitteilung seitens des Verantwortlichen stammen die Daten in der Regel von anderen Beteiligten an der Betreuung bzw. Maklern bzw. Gerichten, Verwaltungsbehörden, Gemeinden etc.

Betr. Geschäfte gem. § 36a Abs. 1 NO: der Notar hat zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten diverse besondere rechtliche Pflichten gemäß Notariatsordnung; die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Notariatsordnung zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Terrorismusfinanzierung (§ 278 StGB) ist als Angelegenheit von öffentlichem Interesse gemäß DSGVO anzusehen. (§ 37 Abs. 5 NO)